NIS 2-Richtlinie – Die wichtigsten Änderungen, die Ihr Unternehmen betreffen könnten!
Die NIS 2-Richtlinie (Network & Information Security) zielt darauf ab, den Schutz sektorspezifischer Infrastrukturen (IT) und betriebskritischer Technologien (OT) in Europa zu verbessern und die EU insgesamt widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.
Österreich hat bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, um die NIS 2-Richtlinie durch eine Novelle des Netz- und Informationssystem-sicherheitsgesetzes (NISG) umzusetzen. Die wichtigsten Änderungen:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Weitere Sektoren, einschließlich des Verkehrssektors und digitaler Plattformen wie Online-Marktplätze und Cloud-Infrastruktur werden NIS 2 relevant.
- Höhere Sicherheitsanforderungen an die Unternehmen: Cyberresilienz und Schutz gegen Cyberangriffe werden verbessert.
- Schärfere und vereinheitlichte Sanktionen: Nationale Behörden erhalten eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung.
Devoteam Austria ist eine beim Bundesministerium für Inneres qualifizierte Stelle (QuaSte) und kann für Ihr Unternehmen schon heute Audits im Sinne des NISG als Prüfer durchführen.
Wer ist von NIS 2 betroffen?
Zu den entscheidenden Änderungen zählt einerseits die erhebliche Ausweitung des Kreises verpflichteter Unternehmen und andererseits der Wechsel von „Betreibern wesentlicher Dienste“ und „Anbietern digitaler Dienste“ zu „wesentlichen Einrichtungen“ und „wichtigen Einrichtungen“. Wobei für beide Einrichtungen unterschiedliche Regelungen gelten.
Somit betrifft die Richtlinie neben den bekannten „wesentlichen“ Sektoren wie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Energie, Verkehr, Bank- und Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung auch „wichtige“ Anbieter digitaler Infrastrukturen, von Online-Marktplätzen über Social Media Plattformen bis zu Hersteller bestimmter systemkritischer Güter wie Medizintechnik, Lebensmittel oder Chemie.
NIS 2 bringt eine erhebliche Ausweitung des Kreises verpflichteter Unternehmen. Klären wir Ihre individuelle Situation!
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In den Anwendungsbereich fallen künftig alle mittleren und großen Unternehmen in den als wesentlich bzw. wichtig identifizierten Sektoren. Klein- und Kleinstunternehmen fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich – mit Ausnahme von besonders sicherheitskritischen Diensten wie dem Anbieten öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder dem Anbieten von Vertrauensdiensten, welche unabhängig von ihrer Größe dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterliegen.
Auch die aktuelle Fassung des NISG verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste zur Umsetzung umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen und zum Nachweis ihrer Wirksamkeit durch qualifizierte Stellen. Devoteam Austria ist als „Qualifizierte Stelle“ (QuaSte) des Bundesministerium f. Inneres akkreditiert und führt Audits zur NIS-Konformität durch.
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Whitepaper „NISG 2024“NIS 2-Maßnahmen Welche Maßnahmen müssen Unternehmen und Organisationen treffen?
Unternehmen und Organisationen, die von der NIS 2-Richtlinie betroffen sind, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Resilienz ihrer IT- und OT-Systeme zu erhöhen und die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Die neuen Anforderungen umfassen präventive und reaktive Maßnahmen. Zu den präventiven Maßnahmen gehören:
Risikomanagement-maßnahmen:
Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem implementieren, das die Risiken für ihre Informationssysteme identifiziert und bewertet.
Sicherheitsmaßnahmen
Unternehmen müssen Pläne für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen haben.
Aufrechterhaltung des Betriebs
Unternehmen müssen Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Betriebs ihrer Informationssysteme haben, z. B. durch regelmäßige Backups und Wiederherstellungskonzepte.
Zugangskontrollen
Unternehmen müssen Zugangskontrollen für ihre Informationssysteme implementieren, z. B. durch Multi-Faktor-Authentifizierung.
Sichere Kommunikation
Unternehmen müssen sichere Kommunikationswege für ihre Informationssysteme implementieren.
Zu den reaktiven Verpflichtungen zählen insbesondere die Meldepflichten der Richtlinie:
- Meldepflichten: Signifikante Vorfälle und signifikante Bedrohungen sind den Behörden zu melden, wobei genaue Vorgaben für Ablauf, Inhalt und Zeitrahmen solcher Meldungen gelten.
- Frühwarnung: Konkret muss unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, eine sogenannte Frühwarnung abgegeben werden.
- Meldung Sicherheitsvorfall: In weiterer Folge hat binnen 72 Stunden eine Meldung des Sicherheitsvorfalls zu erfolgen.
- Abschlussbericht: Spätestens ein Monat nach Übermittlung dieser Meldung ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Von der Richtlinie erfasste Unternehmen haben eine Liste an grundlegenden Maßnahmen zur sog. Cyberhygiene – auch betreffend ihre Lieferketten – einzuführen, z.B.:
- Zero-Trust-Grundsätze
- Software-Updates
- Gerätekonfiguration
- Netzwerksegmentierung
- Identitäts- und Zugriffsmanagement
- Sensibilisierung der Nutzer:innen
- Organisation von Schulungen für Mitarbeiter:innen
- Schärfung des Bewusstseins für Cyberbedrohungen, Phishing oder Social-Engineering-Techniken
Welche Sanktionen und Haftungen drohen Unternehmen bei Verstößen gegen NIS 2?
- Der Bußgeldrahmen wird für wesentliche Einrichtungen mit einem Höchstbetrag von mindestens 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Umsatzes begrenzt.
- Für wichtige Einrichtungen liegt der Höchstbetrag bei zumindest 7 Mio. EUR oder bei 1,4 % des weltweiten Umsatzes.
- Leitungsorgane wesentlicher und wichtiger Einrichtungen sind verpflichtet, die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen zu überwachen und können für Verstöße dagegen verantwortlich gemacht werden.
- Die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten können Vor-Ort-Kontrollen, regelmäßige Sicherheitsprüfungen und anlassbezogene – bei wesentlichen Unternehmen auch ohne Anlass – ad-hoc-Prüfungen durchführen.
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Weiterführende Links:
Bundesregierung | Anlaufstelle Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG)
Wirtschaftskammer Österreich | Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2
Wirtschaftskammer Österreich | NIS 2-Richtlinie in Österreich umzusetzen bis 17.10.2024
RIS | Begutachtungsentwurf „Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024“
Devoteam Austria
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